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Was ist eigentlich ein Satellitenbüro? Und welche Kreativitätstechniken gibt es?

In unserem Wiki erklären wir wichtige Begriffe rund um New Work, Selbständigkeit und Unternehmertum – damit Sie das gesuchte Wissen direkt an der Hand haben.

Schauen Sie sich doch direkt einmal um!

Markenanmeldung

Definition Marke: Was ist eine Marke?

Unter einer Marke versteht man nicht nur den Markennamen oder ein Logo, sondern zum Beispiel auch eine geschützte Tonfolge, Farbkombinationen oder bestimmte Produktformen (etwa die viereckige Schokolade von Ritter Sport). Dazu kommen noch weitere Arten von Markenkennzeichen wie die sogenannte Positionsmarke (die Anbringung eines Zeichens an einer bestimmten Stelle eines Produktes), die Mustermarke, die Kennfadenmarke und einige mehr.

Warum ist eine Markenanmeldung notwendig?

Haben Sie Zeit und Geld in die Entwicklung Ihrer Marke gesteckt, dann sollten Sie eine Markenanmeldung vornehmen, um diese vor Missbrauch zu schützen. Melden Sie Ihre Marke nicht an, können Mitbewerber diese ohne Ihr Einverständnis geschäftlich nutzen. Die Markenanmeldung garantiert Ihnen das alleinige Nutzungsrecht und ermöglicht es Ihnen, bei Verletzung der Markenrechte zusammen mit Ihrem Anwalt rechtliche Schritte einzuleiten und auf Unterlassung oder gar Schadensersatz zu klagen.

So funktioniert eine Markenanmeldung

Die Markenanmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dieses verlangt von Ihnen genaue Angaben, um Ihre Marke erfolgreich zu registrieren. Es empfiehlt sich, bei der Anmeldung einen Anwalt oder eine andere Person mit entsprechender Erfahrung hinzuzuziehen, damit die Markenanmeldung schnell und ohne Beanstandungen seitens des DPMA verläuft. Diese Angaben müssen Sie machen:

• Die Firmendaten des Unternehmens, für das die Markenanmeldung erfolgt
• Eine detaillierte Beschreibung der Marke
• Angabe zur Waren- und Dienstleistungsart (Sie müssen eine Auswahl aus 45 vorgegebenen Klassen machen)

Achten Sie darauf, die Angaben zu Ihrer Firma und Ihrer Marke so genau wie möglich einzureichen. Die Vorgaben des DPMA sind sehr strikt, sodass Ihr Antrag bei Fehlern in der Markenanmeldung abgelehnt werden kann.

Auch andere Kriterien können zur Ablehnung Ihrer Markenanmeldung führen. Zum Beispiel, wenn das Risiko einer Verbrauchertäuschung besteht. Oder wenn Ihre Marke in irgendeiner Form gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.

Übrigens: Haben Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet, dann haben Sie vielleicht noch keinen festen Geschäftssitz, auf den Sie Ihre Marke anmelden können. In diesem Fall kann eine virtuelle Geschäftsadresse eine sehr gute Lösung sein. So machen Sie von Beginn an einen repräsentativen Eindruck, ohne extra ein Büro anmieten zu müssen. In unseren First Choice Business Centern in München, Neuss, Wiesbaden und Essen können Sie schnell und zuverlässig Ihr Virtual Office mieten. Und wenn Ihr Unternehmen wächst und Sie und vielleicht sogar Ihre Mitarbeiter sich moderne Arbeitsplätze wünschen, bieten wir Ihnen flexible Büros schon ab einem Monat an! In der Zwischenzeit können Sie auch einfach einen Platz in unseren Coworking Spaces online buchen, wenn Sie einmal vor Ort sein möchten.

Welche Kosten fallen bei der Markenanmeldung an?  

Die Höhe der Kosten für Ihre Markenanmeldung hängt von der Anzahl an Produktklassen ab, für welche Sie die Marke nutzen möchten. Zunächst bezahlen Sie eine Amtsgebühr von 300 € (oder 290 € im Falle einer elektronischen Anmeldung). Diese befähigt Sie zur Nutzung von drei Klassen. Möchten Sie Ihre Marke in weiteren Klassen nutzen, dann müssen Sie je Klasse weitere 100 € bezahlen.

Wie lange ist eine Markenanmeldung gültig?

Haben Sie Ihre Marke angemeldet und wurde diese genehmigt, dann ist der Schutz nicht automatisch für immer gültig. Stattdessen müssen Sie Ihre Markenanmeldung alle 10 Jahre verlängern. Die Verlängerungsgebühr liegt bei 750 € für drei Klassen, haben Sie mehr Klassen ausgewählt, erhöht sie sich entsprechend.