Dekoration im Büro: Gestalten Sie Ihren idealen Arbeitsplatz

Dekoration im Büro: Gestalten Sie Ihren idealen Arbeitsplatz

Den Arbeitsbereich im Büro gestalten Mitarbeiter gerne individuell. Einige Büroangestellte bevorzugen es schlicht, übersichtlich und funktional. Andere hingegen können gar nicht genug Urlaubssouvenirs, Familienbilder oder saisonale Büro Deko auf ihrem Schreibtisch versammeln.

Die Auswirkungen persönlicher Dekoration auf die Arbeitsmotivation

Ob die individuelle Gestaltung des Büroarbeitsplatzes dabei eine positive Auswirkung auf die Arbeitsergebnisse hat, ist noch nicht abschließend geklärt. Es werden immer neue Studien dazu durchgeführt, ob nun ein üppig geschmückter Schreibtisch oder nur ein absolut spartanisches Erscheinungsbild für respektable Arbeitsresultate geeignet ist. Die Universität von Hiroshima hat erst kürzlich zum Thema Dekoration im Büro eine Studie veröffentlicht. Demzufolge sollen mit Postern von süßen Tierbabys dekorierte Bürowände nachweislich die Konzentration der Angestellten fördern. Also: Kätzchen für mehr Köpfchen!

Kein Rechtsanspruch auf private Dekoration im Büro

Arbeitsleistung hin oder her: Im Allgemeinen eignen sich persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz dazu, dass Mitarbeiter zufriedener und motivierter sind und sich besser mit ihrer Arbeit identifizieren können. Doch dürfen private Lieblingsbilder, Urlaubserinnerungen oder die Wackeldackel-Sammlung überhaupt auf dem Schreibtisch als Büro Deko aufgestellt werden?

Für Arbeitnehmer besteht zumindest kein Rechtsanspruch auf persönliche Dekoration im Büro. Das heißt aber nicht, dass private Gegenstände auf dem Schreibtisch grundsätzlich verboten sind. In welchem Maße der Schreibtisch im Büro dekoriert werden darf, hängt in erster Linie von den Vorgaben des Arbeitgebers ab.

Betriebliche Interessen stehen über den persönlichen des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Im Rahmen seines Weisungsrechts kann er oder sie deshalb das Aufstellen von beispielsweise privater Weihnachtsdekoration oder Familienfotos tatsächlich untersagen, wenn es gute Gründe dafür gibt. Diese können folgende betriebliche Interessen betreffen:

  • die Einhaltung des betrieblichen Brandschutzes
  • die Bereitstellung von geeigneten Fluchtwegen
  • die Ordnung und Sauberkeit in den Büroräumen
  • störungsfreie Arbeitsabläufe im Büro
  • das Erscheinungsbild der Büroräume gegenüber Kunden und Geschäftspartnern

Brennen also zur Weihnachtszeit auf jedem Schreibtisch echte Kerzen oder verstellt der mitgebrachte Gummibaum einen Fluchtweg, darf und muss der Arbeitgeber sofort ein Verbot aussprechen.

Was erlaubt ist und was nicht, hängt auch immer vom Einzelfall ab

Bei Verboten oder Vorgaben zu privater Dekoration im Büro darf der Arbeitgeber Mitarbeiter auch unterschiedlich behandeln, so lange der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gefährdet ist. Familienfotos oder Nippes-Figuren auf dem Schreibtisch mag für einen Mitarbeiter in einem Einzelbüro ohne Kundenverkehr völlig in Ordnung sein; an einem Arbeitsplatz am Empfang stört es aber das Erscheinungsbild der Firma und kann vom Arbeitgeber deshalb untersagt werden.

Dekoration im Büro im Rahmen der betrieblichen Übung

Der juristische Begriff der betrieblichen Übung bezeichnet vom Arbeitgeber freiwillig gewährte Leistungen, die aufgrund von regelmäßiger Wiederholung über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu einer verpflichtenden Leistung gegenüber dem Arbeitnehmer werden können. Einfacher gesagt: Wenn der Arbeitgeber seit Jahren persönliche Dekorationsgegenstände im Büro erlaubt, entsteht für den Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf die Familienfotos auf dem Schreibtisch. Soll diese Gewohnheit, etwa weil die Unternehmensführung wechselt, nun abgeschafft werden, muss der Betriebsrat in die Änderungsvorhaben mit einbezogen werden. (Paragraph § 91 des Betriebsverfassungsgesetz).

Elektronische Dekoration im Büro darf nur mit Zustimmung aufgestellt werden

Auch wenn Ihr Arbeitgeber Dekorationsartikel auf Ihrem Schreibtisch erlaubt, erfragen Sie für Elektrogeräte immer eine vorherige Zustimmung. Dekoartikel mit Netzstrombetrieb wie Radio, Ventilator oder Lichterketten müssen auf ihre Betriebssicherheit geprüft worden sein und den elektrotechnischen Bestimmungen entsprechen. Auch da Sie die Geräte mit büroeigenem Strom betreiben, sollte der Chef vorher über Ihre Dekorationsvorhaben Bescheid wissen.

Unabhängig von Geschmack und Nutzen sind einige Dekorationsartikel im Büro grundsätzlich verboten

Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Büroarbeitsplatz am Empfang oder im Backoffice liegt. Zu den grundsätzlich verbotenen Dekoartikeln gehören:

  • Nacktbilder oder pornografische Abbildungen: Solche Bilder gelten als sexistisch und somit diskriminierend. Zudem könnten sich Kollegen oder Kunden peinlich berührt fühlen.
  • Fitnessgeräte: Aufgrund ihrer Größe stellen Sie ein erhöhtes Unfallrisiko dar
  • Große Möbel, wie Sofas oder Sessel

Setzen Sie auf eine Dekoration im Büro, die allen gefällt

Trotz der vielen Regeln und Bestimmungen zur privaten Dekoration am Arbeitsplatz, ist es in der Praxis zum Glück meist unkompliziert, den eigenen Schreibtisch nach dem persönlichen Geschmack zu gestalten. Dennoch sollten Sie bei der Ausschmückung Ihres Arbeitsbereichs immer auch an Ihre Umgebung denken: Blinkende Lichterketten, verzierte Sammeltässchen oder Urlaubsfotos mit Ihnen in knapper Badehose sind vielleicht Ihre persönliche Vorstellung von einer gelungenen Schreibtischdekoration. Ihre Kollegen und vor allem Ihre Kunden dürften da anderer Meinung sein.

Denken Sie bei der Dekoration im Büro deshalb immer daran, welchen Eindruck Sie auf andere machen könnten. Möchten Sie wirklich, dass Ihre Kunden private Urlaubsbilder von Ihnen sehen? Falls Sie viel Kundenverkehr haben, ist es ratsam, wenn Sie Ihre Büro Deko außerdem auf Ihren Beruf abstimmen: Wenn Sie beispielsweise als Finanzberater arbeiten, strahlt eine zurückgenommene Gestaltung Ihres Büros mehr Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit aus.

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