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Jahresabschluss GmbH

Der Jahresabschluss für eine GmbH ist ein wichtiger Bestandteil des Unternehmens und gibt Einblick in den wirtschaftlichen Erfolg des vergangenen Geschäftsjahres. In diesem Glossar-Artikel möchten wir Ihnen erläutern, was der Jahresabschluss einer GmbH beinhaltet und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind.

Was ist der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH gibt Aufschluss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und besteht aus drei Teilen: der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang.

  • Die Bilanz stellt die finanzielle Situation des Unternehmens zum Stichtag dar und verdeutlicht, welche Aktiva (Vermögensgegenstände wie z.B. Maschinen oder Warenbestände) und Passiva (Verbindlichkeiten wie z.B. Kredite) zum Bilanzstichtag vorhanden sind.
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung (auch GuV genannt) zeigt auf, in welchem Ausmaß das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet hat bzw. Verluste gemacht hat. Hier sind sowohl die Erträge (z.B. Umsätze) als auch die Aufwendungen (z.B. Löhne oder Miete) aufgelistet.
  • Im Anhang werden zusätzliche Informationen zum Jahresabschluss aufgeführt, wie z.B. die Angaben zu den Bilanzpositionen oder Erläuterungen zur Zusammensetzung des Eigenkapitals.

Welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten?

Der Jahresabschluss einer GmbH muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Das HGB schreibt vor, dass der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag aufzustellen ist. Kleinere GmbHs können sich bis zu 6 Monate Zeit lassen.

Eine weitere wichtige Frist im Rahmen des Jahresabschlusses ist die Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger (eBundesanzeiger). Das Gesetz schreibt vor, dass der Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag im eBundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Doch Vorsicht: Wird diese Frist nicht eingehalten, drohen empfindliche Bußgelder.

Fazit:

Ein Jahresabschluss ist für eine GmbH Pflicht und gibt detaillierte Einblicke in die finanzielle Situation des Unternehmens. Es ist wichtig, dass sich das Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben hält und den Jahresabschluss ordnungsgemäß aufstellt und dokumentiert. Auch wenn eine freiwillige Abschlussprüfung nicht vorgeschrieben ist, kann sie dennoch sinnvoll sein, um etwaige Fehler im Jahresabschluss aufzudecken und zu korrigieren. Insgesamt trägt ein sauber aufgestellter und präziser Jahresabschluss auch zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens in der Öffentlichkeit bei.

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