Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Erklärung, in der Unternehmer ihre Umsatzsteuerzahllast für einen bestimmten Zeitraum angeben. Die Beträge, die bei der Umsatzsteuer anfallen, müssen am Ende eines Jahres an das Finanzamt überwiesen werden. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung zieht man diese Zahlung vor und zahlt, je nach Höhe des Umsatzes, monatlich oder vierteljährlich. Im Grunde genommen ist die Umsatzsteuervoranmeldung eine Zusammenfassung der Geschäftstransaktionen und der daraus resultierenden Umsatzsteuer.
Wer muss die Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Die Umsatzsteuervoranmeldung betrifft alle Unternehmer und Unternehmerinnen, die auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen. Das gilt gleichermaßen für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige. Lediglich Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen mit einem Umsatz von maximal 22.000 Euro im Jahr können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sind dann von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss je nach Höhe der Umsatzsteuerschuld monatlich oder vierteljährlich erfolgen, es sei denn, Sie sind von der monatlichen Voranmeldungspflicht befreit. Egal, ob monatlich oder quartalsweise: Der Stichtag für die Voranmeldung und Zahlung ist immer der 10. des Folgemonats. Wenn dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, wird der nächste Werktag als Fälligkeitsdatum betrachtet. Richten Sie am besten eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Um den Stress am Monatsanfang zu reduzieren, kann man eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit verschiebt sich der Stichtag um einen Monat.
Der Zeitraum für die Voranmeldung hängt von der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres ab:
- Betrug Ihre Umsatzsteuerschuld im Vorjahr mehr als 7.500 €, müssen Sie monatlich eine Voranmeldung abgeben.
- Wenn Ihre Umsatzsteuerschuld im Vorjahr zwischen 1.000 € und 7.500 € lag, müssen Sie vierteljährliche Voranmeldungen abgeben.
- Lag Ihre Umsatzsteuer im Vorjahr unter 1.000 €, entfällt die Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und Vorauszahlungen.
In den ersten beiden Jahren Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Unternehmer müssen Sie monatliche Voranmeldungen abgeben, wenn Sie nicht die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen.
Wie sende ich die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt?
Die Umsatzsteuervoranmeldung muss auf elektronischem Wege ans Finanzamt gesendet werden. Dazu benötigen Sie das elektronische ELSTER-Zertifikat, das Sie gesondert beantragen müssen. Es fungiert als Ihre digitale Unterschrift und stellt die Echtheit Ihrer Daten sicher.
Die Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal oder eine kompatible Steuersoftware, welche die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt ermöglicht. Dort können Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung erstellen, prüfen und elektronisch übermitteln. Vergessen Sie nicht, eine Bestätigung über den erfolgreichen Versand der Umsatzsteuervoranmeldung zu speichern, um einen Nachweis zu haben.
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