Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, haben Sie viele Möglichkeiten, es rechtlich zu konstituieren. Eine davon ist die Gründung einer Limited (Limited Company oder kurz Ltd.).
Was ist eine Limited?
Eine Limited ist eine Rechtsform für Unternehmen, die vor allem in Großbritannien und anderen Ländern des britischen Common Law verbreitet ist. Sie entspricht in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), hat jedoch einige Unterschiede im Detail. Eine Limited hat einen geringeren Mindestkapitalbedarf als eine GmbH und man benötigt keinen Notar zur Gründung. Sie kann auch einfacher aufgelöst werden, was Vor- und Nachteile für die Inhaber hat.
Wie gründet man eine Limited?
Eine Limited kann von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Die Gründung erfolgt durch Anmeldung beim englischen Gesellschaftsregister und die Ausstellung einer Gründungsurkunde („certificate of incorporation“) durch die Registerbehörde. Dafür ist eine englische Geschäftsadresse notwendig.
Spezialisierte Dienstleister übernehmen die Anmeldung für eine jährliche Gebühr von mehreren hundert Euro. Gründen Sie als Deutscher eine Ltd. mit dem Hauptsitz oder Niederlassungen in Deutschland, müssen zusätzliche Schritte wie eine Handelsregisteranmeldung mit notarieller Beglaubigung und eine Gewerbeanmeldung eingehalten werden. Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden, jedoch muss das Wort „limited“ enthalten sein.
Normalerweise dauert die Gründung in England ca. ein bis zwei Wochen, kann aber auch innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Gründung einer Limited erfordert weder einen Anwalt noch einen Notar, obwohl im Falle von komplizierten Gründungen mit mehreren Beteiligten die Hinzuziehung eines Anwalts empfohlen wird. Die Limited kann aber auch als Einpersonengesellschaft gegründet werden.
Vor- und Nachteile einer Limited
Im Vergleich zur Gründung einer GmbH scheint die Gründung einer Limited einfacher und kostengünstiger zu sein. Aber welche Vor- und Nachteile bietet die Gründung tatsächlich?
Vorteile
- Ein Vorteil der Gründung ist der geringe bürokratische Aufwand. So brauchen Sie lediglich einen Gesellschaftsvertrag, welcher in einfacher Schriftform verfasst wird. Dieser muss allerdings nach englischem Recht und in englischer Sprache geschlossen werden.
- Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig und auch das Mindestkapital liegt deutlich unter dem der GmbH. Sie benötigen lediglich ein Pfund.
- Die Gründungsdauer ist mit durchschnittlich 10 Werktagen ebenfalls kürzer als bei einer GmbH.
Nachteile
- Die Akzeptanz der Rechtsform Limited ist in Deutschland nicht immer gegeben. Auch kann das geringe Mindestkapital dazu führen, dass die Kreditwürdigkeit bei Lieferanten und Kreditinstituten darunter leidet.
- Zudem gibt es regelmäßig anfallende Kosten für die Vertretung und Postadresse der Limited in England.
- Auch sind englische Publizitätspflichten, wie die Erstellung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts in englischer Sprache, zu berücksichtigen. Ein Verstoß dagegen wird mit hohen Geldstrafen und gegebenenfalls sogar mit der Löschung aus dem Register bestraft.
Vor der Gründung sollten also unbedingt alle Faktoren sorgfältig abgewogen werden.
Was muss man bei der Gründung einer Limited beachten?
Wenn Sie eine Limited gründen, sollten Sie sich im Vorfeld eingehend informieren und beraten lassen. Sie müssen zum Beispiel folgende Punkte berücksichtigen:
- Die Gründung einer Limited ist nur für bestimmte Branchen und Geschäftsmodelle sinnvoll. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Limited für Sie geeignet ist, sprechen Sie mit einem Anwalt oder Steuerberater.
- Sie müssen sich über die steuerlichen Auswirkungen im Klaren sein und gegebenenfalls eine Doppelbesteuerung vermeiden.
- Es kann schwieriger sein, Geschäfte mit deutschen Banken oder Kunden abzuwickeln, da einige von ihnen keine ausländischen Gesellschaften akzeptieren.
- Es ist wichtig, die Formalitäten und Fristen beim Companies House einzuhalten, um Sanktionen oder andere Probleme zu vermeiden.
Aber Vorsicht:
Da für Kapitalgesellschaften im Kontext des Brexits keine Übergangsregelungen getroffen wurden, werden inländische Limiteds (nach englischem Recht) nicht mehr anerkannt, da die Niederlassungsfreiheit nur innerhalb der EU Gültigkeit hat. Sie werden stattdessen als Personengesellschaften (GbR oder OHG) behandelt. Folglich entfällt die beschränkte Haftung und die Gesellschafter der Limited haften für alle Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten, auch privaten Vermögen.
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