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Was ist eigentlich ein Satellitenbüro? Und welche Kreativitätstechniken gibt es?

In unserem Wiki erklären wir wichtige Begriffe rund um New Work, Selbständigkeit und Unternehmertum – damit Sie das gesuchte Wissen direkt an der Hand haben.

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Impressum erstellen

Impressum erstellen: Das sind die Regeln und Bestandteile

Ein Impressum ist für jede Website zu erstellen, es sei denn, sie dient ausschließlich der privaten Nutzung. Zum Beispiel eine Hochzeits- oder Familienseite. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Regeln, die Sie beachten sollten, wenn Sie ein Impressum erstellen und wie sich das Impressum zusammensetzt.

Wenn Sie Besitzer einer Website sind, dann müssen Sie ein Impressum erstellen. Eine andere Bezeichnung dafür ist die Anbieterkennzeichnung. Die Verpflichtung, ein Impressum zu erstellen, ist in §5 des Telemediengesetzes und §18 des Medienstaatsvertrags ausgewiesen. Warum ist das so? Hiermit soll vermieden werden, dass Webseiten anonym bleiben können und so wenigstens ein Mindestmaß an Informationen geteilt werden. Das dient dem Verbraucherschutz.

Impressum erstellen: Wo soll das Impressum stehen und was muss es enthalten?

Wenn Sie Ihr Impressum erstellen, dann sollte es diese Informationen enthalten:

• Vor- und Nachname des Inhabers

• Firmenname, Firmenbezeichnung mit entsprechender Rechtsform

• Komplette Geschäftsadresse oder Firmensitz

• Informationen zur Erreichbarkeit wie: E-Mail, Telefonnummer

• Register und Registernummer (z.b. Handelsregister)

• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

• Je nach Branche: Angaben zur Kammer und die genaue Berufsbezeichnung (z.B. Ärzte und Rechtanwälte)

• Angaben zur Aufsichtsbehörde (falls es eine behördliche Zulassung gibt)

Es gibt auch Tätigkeiten und Berufe, bei denen weitere oder besondere Angaben nötig sind. Das ist bei Pressemitteilungen, journalistischen oder redaktionellen Tätigkeiten der Fall. Wenn Sie hierfür ein Impressum erstellen, dann müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

Der Verantwortliche muss:

• einen ständigen Aufenthalt im Inland haben

• voll geschäftsfähig sein

• frei von richterlichen Verurteilungen sein

• eine unbeschränkte strafrechtliche Verfolgung muss möglich sein

Wenn Sie ihr Impressum nun vollständig erstellt haben, ist es wichtig, dass Sie es leicht auffindbar, gut lesbar und jederzeit verfügbar auf Ihrer Website darstellen. Wenn Sie kein Impressum erstellen oder es mangelhaft ist, dann drohen Bußgelder.

Laut §5 Absatz 1 TMG ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Pflicht zum Erstellen eines Impressums missachten. In § 16 Absatz 3 TMG ist geregelt, dass dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.

Sie finden online zahlreiche Impressum-Generatoren. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann können Sie dies auch von einem Anwalt prüfen lassen.

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