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Was ist eigentlich ein Satellitenbüro? Und welche Kreativitätstechniken gibt es?

In unserem Wiki erklären wir wichtige Begriffe rund um New Work, Selbständigkeit und Unternehmertum – damit Sie das gesuchte Wissen direkt an der Hand haben.

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Stammeinlage

Stammeinlage

Eine Stammeinlage ist eine Kapitalbeteiligung, die durch die Gründungsmitglieder einer Gesellschaft erbracht wird. Es handelt sich dabei um das Eigenkapital, welches die Gründungsmitglieder in das Unternehmen einbringen, um es zu gründen oder umzustrukturieren. Die Stammeinlage ist somit ein entscheidender Faktor bei der Gründung einer Gesellschaft.

Wie hoch muss eine Stammeinlage sein?

Die Höhe der Stammeinlage ist gesetzlich geregelt und beträgt in Deutschland mindestens 25.000 Euro. Sie kann in verschiedenen Formen geleistet werden wie z.B. Geld, Sach- oder Dienstleistungen. Dabei spielt das Bestehen von wertbildenden Rechten an Sachen oder Leistungen eine zentrale Rolle. Die Einlage muss bei der Gründung der Gesellschaft vollständig erbracht werden.

Die Stammeinlage wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt, welcher von der Gründerversammlung unterzeichnet ist. Durch diese Sacheinlage wird ein Gesellschaftsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gründungsmitgliedern geschlossen. Die Stammeinlage ist jedoch keinesfalls eine Einmalzahlung. Im Laufe der Geschäftstätigkeit kann es zu einer Erhöhung oder auch einer Herabsetzung der Stammeinlage kommen. Diese Änderungen müssen jedoch von einem Notar beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

Welchen Zweck hat die Stammeinlage?

Die Stammeinlage ist eine wichtige Größe bei der Finanzierung eines Unternehmens. Dieses Kapital ist dem Unternehmen als Eigenkapital zugeordnet, das dazu verwendet wird, das Wachstum und den Erfolg des Unternehmens zu unterstützen. Teilweise wird auch ein Kredit auf die Stammeinlage aufgenommen, um das Unternehmen weiter zu fördern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Stammeinlage ist die Haftung der Gesellschafter. Die Gesellschafter haften bei einer GmbH nur mit ihrer Einlage, jedoch nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der GmbH nur das Stammkapital der Gesellschaft, also die Stammeinlage, verloren geht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Stammeinlage das Stammkapital einer GmbH darstellt und als Teil des Eigenkapitals des Unternehmens dient. Die Einlage kann in verschiedenen Formen erbracht werden und die Höhe ist gesetzlich geregelt.

Die Stammeinlage ist zudem eine der grundlegenden Finanzierungsformen für Unternehmen im Rahmen ihrer Gründung oder Neustrukturierung. Ohne eine solche Einlage lässt sich keine Gesellschaft gründen. Sie bestimmt außerdem die Haftung der Gesellschafter und kann im Laufe der Geschäftstätigkeit auch verändert werden.

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