Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt in die Selbstständigkeit
Sie planen ein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann ist die Gewerbeanmeldung der erste Schritt. Ist das passiert, ist es offiziell. Sie werden ins Gewerberegister aufgenommen und bekommen Ihren Gewerbeschein von Ihrer zuständigen Behörde.
In Deutschland kann im Grunde jeder ein Gewerbe ausführen, solange es angemeldet ist. Sie sind gesetzlich verpflichtet, das zu tun, sobald Sie Einnahmen aus einer Tätigkeit generieren, der Sie regelmäßig nachgehen. Von der Pflicht der Gewerbeanmeldung sind freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft ausgenommen. Unter freien Berufen versteht man Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler und redaktionelle Berufe.
Gewerbeanmeldung: Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Abhängig vom Bundesland kann die zuständige Stelle ein Rathaus, Bürgerbüro, Ordnungsamt oder Gewerbeamt sein. Die zuständige Stelle können Sie online für Ihr Bundesland herausfinden oder im Rathaus telefonisch erfragen.
Sie sollten sich auch darüber informieren, wie genau der Anmeldevorgang gewünscht ist. Die Behörden handhaben das sehr individuell. So kann die Gewerbeanmeldung persönlich, schriftlich oder online durchgeführt werden. Für die Gewerbeanmeldung erhalten Sie ein Formular. In diesem Formular sind Daten zu Ihrer Person und zu Ihrem Unternehmen auszufüllen.
Gewerbeanmeldung: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ihr Gewerbe muss ab dem Tag der Ausführung angemeldet sein. In § 14 der Gewerbeordnung können Sie die genauen Rahmenbedingungen zur Gewerbeanmeldung nachlesen. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung:
Die Gewerbeanmeldung muss erfolgen:
• Bei der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
• Bei Übernahme eines Betriebs
• Bei Änderungen der Firmierung oder der Dienstleistung
• Bei Verlegung des Gewerbes
• Bei Gründung einer Zweigstelle
Gewerbeanmeldung: Das sind die Besonderheiten
Es gibt verschiedene Gewerbezweige in Deutschland und bei einigen sind zusätzliche Unterlagen und Genehmigungen nötig. Bei diesen Branchen ist das der Fall:
• Gastronomie
• Handwerk
• Versicherung
• Makler
• Pflegedienst
• Transportunternehmen
Hier sind besondere Abschlüsse, Zertifikate, Nachweise und räumliche Gegebenheiten nötig.
Zwei Beispiele:
• Sie benötigen die „Rote Karte“ wenn Sie Speisen ausgeben möchten
• Friseure müssen in der Regel einen Meisterbrief vorweisen
Gewerbeanmeldung: Gut zu wissen!
• Zur Gewerbeanmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
• Die Gewerbeanmeldung kostet 15 bis 60 €
• Die zuständige Behörde leitet die Informationen an das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer weiter, sodass Sie von dort alle weiterführenden Unterlagen erhalten
Gewerbeanmeldung für ein Klein- oder Nebengewerbe, brauche ich das?
Grundsätzlich ist es so, dass immer dann, wenn Sie einer Tätigkeit regelmäßig nachgehen und diese darauf abzielt, dass Sie Einkommen damit generieren, dann muss dies angemeldet sein. Entscheidend dafür ist nicht, wie viel Geld Sie einnehmen, nur ob Sie Einnahmen haben.
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