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Was ist eigentlich ein Satellitenbüro? Und welche Kreativitätstechniken gibt es?

In unserem Wiki erklären wir wichtige Begriffe rund um New Work, Selbständigkeit und Unternehmertum – damit Sie das gesuchte Wissen direkt an der Hand haben.

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OHG gründen

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht. Die Gesellschafter haften dabei solidarisch und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der OHG. Das bedeutet, im Gegensatz zur GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) haften die Gesellschafter hierbei unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen. Gesellschafter können sowohl inländische als auch ausländische natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein. Die OHG ist darauf ausgerichtet, ein Handelsgewerbe zu betreiben. Ein Handelsgewerbe bezieht sich auf jeden vollkaufmännischen Gewerbebetrieb. Freiberufliche, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten sind ausgeschlossen.

Um eine OHG zu gründen, müssen zunächst die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Dieser Vertrag kann formlos sein, es wird aber empfohlen, ihn schriftlich festzuhalten. Im Vertrag müssen unbedingt die Art des Geschäftsbetriebs und die Vereinbarung über gemeinsames Auftreten nach außen aufgeführt sein. Außerdem sollten der Name der OHG, die Namen und Adressen der Gesellschafter sowie die Höhe der Einlagen und die Gewinnverteilung festgelegt werden. Auch Regelungen zur Kündigung und zum Ausscheiden von Gesellschaftern, Entnahmen, eingebrachte Sachwerte, gegebenenfalls Abweichungen von der Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters sowie eine Schlichtungsklausel sollten aufgeführt werden.

Für die Gründung einer OHG ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Einlagen, die die Gesellschafter in die OHG einbringen, können sowohl in Form von Geld als auch in Form von Sachleistungen erbracht werden. Die neue Firma muss vor oder unmittelbar nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit von allen Gesellschaftern zum Handelsregister angemeldet werden. Dort werden auch Änderungen, zum Beispiel bei einem Wechsel der Gesellschafter, registriert. Außerdem muss der Geschäftsstart dem Gewerbeamt gemeldet werden. Die Geschäftspapiere müssen alle erforderlichen Angaben enthalten.

Die OHG ist gesetzlich dazu verpflichtet, Bücher zu führen und regelmäßig einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Buchführung muss so gestaltet sein, dass sie sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die finanzielle Lage des Unternehmens vermitteln kann. Der Umfang des Jahresabschlusses und die Veröffentlichungspflichten richten sich nach der Größe der Gesellschaft.

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